Mobiler Service + Terminvereinbarung 0172-8334236

– Steinschlagreparatur
– kostenlose Reparatur Ihrer Windschutzscheibe 1
– Direktabwicklung mit Ihrer Versicherung
– vor Ort Service
– 24 Stunden Notdienst
– 10 Jahre Garantie 2
– exklusive Auto-Scheiben Tönungen

Terminvereinbarung:

089-12 11 46 85

0172-833 42 36

info@ken-autoglas.de

1 für Kaskoversicherte
2 auf Frontscheibenreparatur und -Austausch
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Ob Steinschlag, Riss oder Unfallschaden – wir sorgen für freie Sicht und Sicherheit – zum Wunschtermin! Unser mobiler Autoglas-Spezialist ist kurzfristig vor Ort und rund um die Uhr im Einsatz.

Wissenswertes im Schadensfall:
Die Frontscheibenreparatur ist für Sie dank Ihrer Kaskoversicherung i.d.R. kostenlos
Bei einem Scheibenaustausch zahlen Kasko-Versicherte lediglich die Selbstbeteiligung (meist 150 Euro)

Typische Leistungen sind:
– Windschutzscheibenreparatur
– Windschutzscheibe austauschen
– Steinschlagreparatur

Tönungsfolien bieten Schutz und Komfort für Auto und Passagiere:
– Sonnen-/UV-Schutz bis zu 99 Prozent
– Hitzeschutz zur Reduzierung der Wärme im Innenraum sowie Entlastung der Klimaanlage und Senkung des Kraftstoffverbrauch
– Blendschutz vor Sonne und Autoscheinwerferlicht bei Nachtfahrten
– Privatsphäre (Privacy)

Die Montage, bieten wir, je nach Fahrzeug, innerhalb eines Tages (nur nach vorheriger Terminvereinbarung). Wählen Sie aus unserem umfangreichen Sortiment hochwertiger Markenfolien – mit Garantie.

Typische Leistungen sind:
– Sonnenschutztönung
– Privacyverglasung

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Wir verwenden ausschließlich Material von Erstausrüstern der Auto-Industrie und gewähren 3 Jahre Garantie auf Haltbarkeit bei Steinschlagreparatur sowie 10 Jahre auf Dichtigkeit bei Scheibenaustausch.

Siegrunestr. 19
80639 München
Inh.: Jusufi Kenan
St.Nr.: 145/107/90635
Email: info@ken-autoglas.de
Fax: 089-12 11 46 85

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungs- und Lieferbedingungen

für Lieferung, Montageleistungen und Reparaturen der Firma Ken Autoglas

1. Geltungsbereich

Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen („Leistungen“) sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der „Glass Medic“-Methode, („Reparaturen“) von KEN-AUTOGLAS erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn KEN-AUTOGLAS diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

2. Vertragsschluss

Die Angebote von KEN-AUTOGLAS sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von KEN-AUTOGLAS oder die Erbringung der Leistung durch KEN-AUTOGLAS zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

3. Leistungsfristen und -termine, Gefahrübergang

Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von KEN-
AUTOGLAS schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde KEN-AUTOGLAS alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von KEN-AUTOGLAS liegende und von KEN-AUTOGLAS nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden KEN-AUTOGLAS für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern KEN-AUTOGLAS für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist KEN-AUTOGLAS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit KEN-AUTOGLAS von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn KEN-AUTOGLAS die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird KEN-AUTOGLAS den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von KEN-AUTOGLAS fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

4. Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald KEN-AUTOGLAS ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von KEN-AUTOGLAS gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
Schäden am Fahrzeug – ausgenommen Gewährleistungs – und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8 und 9 im Hinblick auf die von KEN-AUTOGLAS ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe– sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden nicht bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abnahme formlos bei KEN-AUTOGLAS anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Plexi-Verglasung

Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von KEN-AUTOGLAS inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wechsel/ Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für KEN-AUTOGLAS kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
Bei einer Plexi-Verglasung wird der hierfür an KEN-AUTOGLAS gezahlte Betrag bei einer anschließend innerhalb von 14 Tagen durch KEN-AUTOGLAS vorgenommenen Neuverglasung von dieser Rechnung abgezogen.

6. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer

Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von KEN-AUTOGLAS aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von KEN-AUTOGLAS .Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der KEN-AUTOGLAS zustehenden Saldoforderung.
Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von KEN-AUTOGLAS gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an KEN-AUTOGLAS ab; KEN-AUTOGLAS nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen KEN-AUTOGLAS und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an KEN-AUTOGLAS abgetretenen Forderungen treuhänderisch für KEN-AUTOGLAS im eigenen Namen einzuziehen. KEN-AUTOGLAS kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber KEN-AUTOGLAS in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist KEN-AUTOGLAS berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
Der Kunde wird KEN-AUTOGLAS jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an KEN-AUTOGLAS abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen KEN-AUTOGLAS anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von KEN-AUTOGLAS hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von KEN-AUTOGLAS um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber KEN-AUTOGLAS in Verzug und tritt KEN-AUTOGLAS vom Vertrag zurück, so kann KEN-AUTOGLAS unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde KEN-AUTOGLAS oder den Beauftragten von KEN-AUTOGLAS sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

7. Beschaffenheit, Gewährleistung, Gewährleistungsansprüche

KEN-AUTOGLAS gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.
Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von KEN-AUTOGLAS überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Bei jeder Mängelrüge steht KEN-AUTOGLAS das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde KEN-AUTOGLAS die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
Mängel bei Werkverträgen wird KEN-AUTOGLAS nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Bei Kaufverträgen gilt das gesetzliche Wahlrecht des Kunden (Nachbesserung oder Neulieferung).
Der Kunde wird KEN-AUTOGLAS die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn KEN-AUTOGLAS mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an KEN-AUTOGLAS den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von KEN-AUTOGLAS den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von KEN-AUTOGLAS zu vertreten sind. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat KEN-AUTOGLAS sie nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von KEN-AUTOGLAS kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei KEN-AUTOGLAS durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt.
Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

8. Haftung und Schadensersatz

Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.2 und 8.3 wird die gesetzliche Haftung von KEN-AUTOGLAS für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i) KEN-AUTOGLAS haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii)
KEN-AUTOGLAS haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der KEN-AUTOGLAS Station ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch KEN-AUTOGLAS entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o.ä.), für die KEN-AUTOGLAS keine Haftung übernimmt.
KEN-AUTOGLAS haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von KEN-AUTOGLAS und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.
Liefert KEN-AUTOGLAS im Rahmen eines Liefergeschäfts an Unternehmer mangelhaftes Fahrzeugglas, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch KEN-AUTOGLAS einen Anspruch auf die Erstattung von pauschal EUR 50,- als Ersatz für seine Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist KEN-AUTOGLAS nach, dass seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.

9. Garantiebedingungen

KEN-AUTOGLAS gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.
KEN-AUTOGLAS garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 9.3 bis 9.8 folgendes: (a) „30 Jahre Dichtigkeitsgarantie“ – die Dichtigkeit der Montage der von KEN-AUTOGLAS erneuerten Fahrzeugverglasung, („Dichtigkeitsmängel“) sowie (b) „30 Jahre Haltbarkeitsgarantie“ – die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der „Glass Medic“-Methode („Haltbarkeitsmängel“). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die „Glass-Medic“ Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.
Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen.
Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde KEN-AUTOGLAS einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die „Glass Medic“ Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung); (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch KEN-AUTOGLAS bzw. die KEN-AUTOGLAS Service Center. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt KEN-AUTOGLAS die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen.
Die Rechte aus dieser Garantie sind unverzüglich ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei KEN-AUTOGLAS oder einem der KEN-AUTOGLAS Service Center schriftlich geltend zu machen.
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von KEN-AUTOGLAS nicht zu vertreten sind.
Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.
Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch KEN-AUTOGLAS vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder –halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.

10. Datenschutz, Allgemeine Bestimmungen

KEN-AUTOGLAS verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugerhörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber KEN-AUTOGLAS , SIEGRUNESTR. 19, 80639 MÜNCHEN, z.Hd. des Datenschutzbeauftragten, zu widersprechen.
Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist MÜNCHEN, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. KEN-AUTOGLAS ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Haftung für Inhalte

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